
Unfallgutachten, Kostenvoranschlag und Wertgutachten. 24/7 erreichbar, kostenlose Erstberatung für Geschädigte.
Was dir zusteht
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Sie dürfen Ihren Kfz-Sachverständigen selbst wählen – niemand darf Ihnen das vorschreiben.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Eine mögliche merkantile Wertminderung wird im Gutachten geprüft und – wenn sie gegeben ist – beziffert.
Ist das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, kann je nach Situation ein Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Welche Variante in Betracht kommt, hängt vom konkreten Schadenfall und der tatsächlichen Nutzungssituation ab.
Nach einem unverschuldeten Unfall muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall sofort repariert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schaden auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet werden – dabei sind die rechtlichen Vorgaben zur Mehrwertsteuer und zur konkreten Schadenkonstellation zu beachten.
Wir kennen jeden Fall
Warum wir
So einfach geht's
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie 24/7 per WhatsApp – wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Begutachtung.
Wir kommen zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion, oft noch am selben Tag. Alle Schäden werden dokumentiert; Sie erhalten ein fundiertes, rechtssicheres Gutachten.
Sobald das Gutachten fertig ist, übermitteln wir alles an die gegnerische Versicherung bzw. Ihren Anwalt – Sie werden zeitnah und vollständig entschädigt.
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Vier kurze Fragen reichen, damit wir deinen Fall einordnen können. Danach melden wir uns persönlich bei dir.
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Super freundlicher und zuverlässiger Service!
Ich bin rundum zufrieden mit der GutachterZentrale Aachen! Von der ersten Kontaktaufnahme bis Ende war alles höchst professionell, transparent und zuverlässig. Besonders beeindruckt hat mich die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Teams – man fühlt sich sofort gut aufgehoben. Die Kommunikation lief schnell und unkompliziert, und der Gutachter war pünktlich, kompetent und sehr engagiert.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt und die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Gutachterkosten – für Sie entstehen keine Kosten.
Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie als Geschädigter Ihren Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Niemand darf Ihnen das vorschreiben. Sie müssen sich nicht automatisch auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter verlassen.
Ein vollständiges Gutachten erfasst alle Positionen, auf die Sie Anspruch haben: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer – Positionen, die ein Kostenvoranschlag komplett ignoriert. Bei kleineren Schäden prüfen wir, ob ein Kostenvoranschlag oder ein vollständiges Gutachten sinnvoller ist.
Versicherungen prüfen Gutachten regelmäßig und kürzen teilweise einzelne Kalkulationspositionen. Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass jede Beanstandung technisch oder rechtlich berechtigt ist. Wir können die technischen Kürzungspositionen prüfen und – wenn erforderlich – fachlich Stellung nehmen.
Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen. Er sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen und keine unberechtigten Kürzungen hinnehmen müssen. Wie die Gutachterkosten werden in der Regel auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Wir haben ein breites Netzwerk erfahrener Kanzleien – auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt in Aachen her.
Wir sind 24/7 erreichbar und kommen kurzfristig zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion, oft noch am selben Tag. Auch abends und am Wochenende.
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